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15.01.2016

Messe- und Eventpersonal über die Arbeitnehmerüberlassung

Vermittlung von Veranstaltungspersonal wie Hostessen, Promoter, Servicekräfte und Produktberater im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung - welche Vorteile hat diese Vermittlung für den Kunden und weshalb sollte man als Kunde auf die Art der Personalbeschaffung achten. Im Messe- und Veranstaltungsbereich wird seit einigen Jahren das Thema der richtigen Personalbeschaffung diskutiert. Als Hostess Agentur steht man immer wieder vor der Frage, kann ich mit sogenannten „selbständigen Hostessen“ zusammenarbeiten oder sollte ich doch mein Personal über die Arbeitnehmerüberlassung vermitteln? Diese Fragen stellen sich aber nicht nur die Hostess Agenturen sondern auch die Kunden, welche personelle Unterstützung benötigen und entscheiden müssen, mit welchem Dienstleister sie zusammenarbeiten wollen.

Hat man sich als Kunde für die Unterstützung einer Hostess Agentur entschieden, sollte es nämlich eine wichtige Rolle spielen, welche Personalbeschaffung die ausgewählte Agentur anbietet. Arbeitet die Agentur mit „selbständigen Hostessen“ zusammen oder vermittelt die Agentur das Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung?

Was bedeutet es eigentlich, wenn das Event- und Messepersonal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung vermittelt wird? Die Agentur agiert als Verleiher und stellt dem Entleiher sein Personal zur Verfügung. Das Personal ist bei der Hostess Agentur über die kurzfristige Beschäftigung eingestellt und wird über die LohnsteuerID abgerechnet.

Dies hat für den Kunden den großen Vorteil, dass alle arbeits- und steuerrechtlichen Bedingungen eingehalten werden und die vermittelten Mitarbeiter über die Agentur unfall- und haftpflichtversichert sind.

Die Tätigkeit als Hostess, Produktberater, Servicekraft oder Promoter etc. ist eine weisungsgebundene Tätigkeit, daher werden in der Regel die „selbständigen Hostessen“, welche über ihre Steuernummer/Gewerbeschein arbeiten, von den Sozialversicherungen als Scheinselbständige eingestuft. Für den Kunden gibt es keinen automatischen Schutz vor einer möglichen Haftung, wenn der beauftragte Dienstleister scheinselbständiges Personal beauftragt.



Zusammengefasst ist zu sagen, dass für alle Beteiligten, vor allem aber für den Kunden, die Vermittlung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung am sichersten ist! Um auf Nummer sicher zu gehen, informieren Sie sich vorab stets bei Ihrem Personaldienstleister, wie dieser die Personalbeschaffung handhabt.





Firma: Victory People by JP Personalagentur GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Victoria Preissler
Stadt: Berlin
Telefon: 030 / 21462803


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