ROEMHELD stellt auf der EMO „Betriebsanleitung 4.0“ vor: Vernetzt und smart mit „B. 4.0“
· Kommentar von ROEMHELD-Geschäftsführer Hans-Joachim Molka: Ist die gedruckte Betriebsanleitung noch zeitgemäß? Laubach und Hannover, den 18. September 2017. Die ROEMHELD Gruppe stellt auf der EMO die „Betriebsanleitung 4.0“ vor: Die Kennzeichnung der Produkte und der Verpackung mit einem QR-Code ermöglicht dem Anwender per Smartphone orts- und zeitunabhängig den direkten Zugriff auf die Betriebsanleitung. Die Papierform wird außerdem weiterhin – wie von der Maschinenrichtlinie gefordert – mit dem Produkt mitgeliefert.
ROEMHELD-Geschäftsführer Hans-Joachim Molka stellt in einem Kommentar allerdings die Notwendigkeit der gedruckten Betriebsanleitung infrage und macht sich stark für eine Änderung der Maschinenrichtlinie und einen Verzicht:
„Im Zeitalter von Industrie 4.0 denken wir in der Industrie über Produktivitätssteigerungen durch die digitale Transformation nach. Wir kreieren neue Geschäftsmodelle mit Querdenkern in Startups, die mit einer digitalen Brille die existierenden Geschäftsprozesse hinterfragen.
Unternehmen schließen sich zu Kooperationen zusammen, um die Vernetzung weiter voranzutreiben.
Man könnte fast meinen, dass bei der steigenden Veränderungsgeschwindigkeit die Digitalisierung an einem wichtigen Detail vorbeirauscht: an den Betriebsanleitungen.
Die Maschinenrichtlinie besagt, dass Betriebsanleitungen immer in gedruckter Form mit dem Produkt mitgeliefert werden müssen, damit sie bei der Inbetriebnahme und beim täglichen Gebrauch stets vorhanden sind. Eine durchaus nachvollziehbare Forderung zum Schutz des Anwenders sowie zur Vermeidung von Schäden an Mensch und Maschine.
In der Realität sieht es aber doch anders aus. Die gedruckte Betriebsanleitung steht in einem Ordner, der, wenn er benötigt wird, gerade nicht greifbar ist, wenn sie nicht schon auf dem Weg zum Einsatzort der Produkte verloren gegangen ist oder sich die berühmte Kaffeetasse darüber ergießt.
Egal, was die Ursache für eine fehlende Betriebsanleitung ist, wir erhalten häufig wiederholte Anfragen nach einem Ersatzexemplar von Betriebsanleitungen.
Die Maschinenrichtlinie fordert nicht explizit die Papierform für die Betriebsanleitung, jedoch sind wir Hersteller verpflichtet, diese Informationen ohne technische Voraussetzungen wie Internetzugang oder den Gebrauch eines elektronischen Lesegerätes zur Verfügung zu stellen.
Ob das im Zeitalter von Industrie 4.0, in dem fast jeder ein Smartphone besitzt, noch zeitgemäß ist, sei dahingestellt. Die Bereitstellung von Betriebsanleitungen geht heute über das Internet viel einfacher und mit höherer Verfügbarkeit an dem Ort und zu der Zeit, an dem sie gebraucht werden.
Ist jetzt nicht der passende Moment, im Zuge von I 4.0 über „B“ wie Betriebsanleitung 4.0 nachzudenken, um eine medienbruchfreie Kommunikation zu gewährleisten?
Wer dann immer noch ein Papierdokument möchte, kann sich die aus dem Internet heruntergeladene Betriebsanleitung in ausgedruckter Form ablegen.
Die ROEMHELD Gruppe unterstützt diese Entwicklung, indem sie ihren Kunden Betriebsanleitungen auf der ROEMHELD Webseite zur Verfügung stellt. Über die Artikelnummer auf dem Produkt wird die dazugehörige Betriebsanleitung identifiziert und kann nach Registrierung auf der Webseite jederzeit in verschiedenen Sprachen eingesehen und heruntergeladen werden.
Oder noch einfacher: Die zusätzliche Kennzeichnung der Produkte und der Verpackung mit einem QR-Code ermöglicht dem Anwender den direkten Zugriff per Smartphone auf die Betriebsanleitung zu jeder Zeit, an jedem Ort. Dies erleichtert dem Anwender die Arbeit enorm.
Wir Hersteller sollten uns zusammen mit den zuständigen Gremien der Maschinenrichtlinien dafür stark machen, dass wir uns von der gedruckten Version verabschieden und die elektronische Betriebsanleitung zum Standard wird!“