Ein Bestattungshaus aus dem Bezirk Schärding wirbt auf einem Leichenwagen mit der Aufschrift „Wir sind allzeit für Sie bereit“ und wird zu diesem Zweck an unfallträchtigen Kreuzungen platziert. Für viele Menschen ist dies wohl eine äußert makabere und pietätlose Werbekampagne. Doch die Werbeagentur, die die Idee für diese Werbekampagne hatte, verfolgt eine ganz andere Absicht. Die Werbeexperten sind sich durchaus bewusst, dass Sie an die „Grenzen“ gehen, bleiben aber dabei nach ihrer Ansicht stets respektvoll und pietätvoll. Sie hoffen, dass die Aktion verkehrserziehend wirkt und die Menschen langsamer fahren werden.
Weitere Projekte plant der Bestatter bereits mit der Werbeagentur. So soll ein Kalender mit verschiedenen Sargmodellen neben leicht bekleideten Damen folgen. Auch hierbei wird Wert auf Pietät gelegt und so sollen hochwertige ästhetische Bilder den Kalender zieren.
In Österreich dürfen Bestattungshäuser seit der Liberalisierung der Gewerbeordnung 2002 für ihre Dienstleistung werben. Dabei kann jeder Bestatter selbst
entscheiden welche Werbemaßnahmen er ergreift, solange es nicht sittenwidrig ist. Somit ist die Werbekampagne des Bestatters rechtlich in Ordnung und es bleibt den Österreichern überlassen, wie Sie diese Werbung werten.