3. Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht: Das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und seine Auswirkungen
Über 70 Experten treffen sich heute zum Meinungsaustausch in Erfurt
Erfurt, 18.05.2011 - Durch das am 02.05.2011 verabschiedete Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sind die Voraussetzungen zur Abgabe einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige in Deutschland nochmals verschärft worden. Bis zuletzt war der Gesetzesentwurf in der Diskussion und unterlag wiederholten Änderungen. Am Mittwoch, den 18.05.2011 ab 13.00 Uhr, treffen sich in den modernen Tagungsräumen der VBG-Bezirksverwaltung mehr als 70 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus ganz Thüringen zur nunmehr 3. Thüringer Praktikertagung im Steuerstrafrecht.
Folgende Hauptthemen stehen im Fokus:
• Regelungen des neuen Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes
• Änderungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
• Rechtsfragen bei Hausdurchsuchungen
• Steuerhinterziehung trotz Kenntnis der Finanzverwaltung
Nicht erst seit dem spektakulären Steuerstrafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG Klaus Zumwinkel und den durch die Verbreitung sogenannter Daten-CDs öffentlich bekannt gewordenen Steuerstrafverfahren werden in der öffentlichen Diskussion Stimmen laut, die eine Verschärfung des Steuerstrafrechtes fordern. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Schwarzgeld-bekämpfungsgesetz - vom 28.04.2011, veröffentlicht vor zwei Wochen am 02.05.2011, wurden die Voraussetzungen zur Abgabe einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige nochmals verschärft. Bis zuletzt war der Gesetzesentwurf in der Diskussion. Viele Betroffene haben noch bis Ende April 2011 kurzfristig Selbstanzeigen abgegeben.
Neu im Gesetz ist zum Beispiel ein zusätzlicher Strafzuschlag bei der Selbstanzeige von 5 Prozent zu den bisherigen Hinterziehungszinsen von 6 Prozent, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro übersteigt. Außerdem wurden die Möglichkeiten, wann überhaupt eine Selbstanzeige erstattet werden kann, erheblich eingeschränkt.
Für die Zukunft ist fraglich, wie die Berater und Bürger das Gesetz in Zukunft aufnehmen werden. Vorsitzender des Arbeitskreises RA Dirk Götze: „Ich gehe davon aus, dass in Folge der Verschärfung der Gesetzeslage zukünftig weniger Selbstanzeigen bei Steuerstraftätern zu erwarten sind“.