Fristen für Hausausweis

10.12.2008 | 67014
Seit 1. Juli 2008 gilt die Energieausweispflicht für Wohngebäude bis Baujahr 1965.

Ab 1. Januar 2009 kommen später gebaute Wohnhäuser und ab 1. Juli 2009 sämtliche Nichtwohngebäude wie Büroimmobilien dazu. Diese Fristen und ihre Folgen betreffen Millionen. Allein über 15 Millionen Wohngebäude, das sind rund 80 Prozent, entstanden in Deutschland vor 1980. Die Einführung des Energieausweises soll für energetische Orientierung bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien sorgen und deren Sanierung beschleunigen. Denn spätestens bei Ausweisvorlage entpuppt sich das Haus dann entweder als Energieschleuder oder Kostensparer. Eigentümer, die das Thema nicht auf die lange Bank schieben, können momentan noch zwischen der teuren und der günstigen Ausweisvariante wählen. Die preisgünstige, aus den Verbrauchsdaten vergangener Heizperioden erstellte Ausweisvariante kostet ab etwa 50 Euro. Mindestens das Vierfache muss man in den Bedarfsausweis investieren, der auf Basis eines technischen Gutachtens zur Dämmung und Heizungsanlage erstellt wird und gegebenenfalls Modernisierungsvorschläge beinhaltet. Bis zum 30. September 2008 haben Eigentümer die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide Varianten gelten jeweils zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Ab 1. Oktober benötigt jeder Eigentümer von Wohnimmobilien den Bedarfsausweis, wenn sein Gebäude vor 1977 gebaut ist und weniger als fünf Wohnungen hat. Man kann eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen Fachmann (z.B. Ingenieur, Architekt, Energieberater) mit dem Energieausweis koppeln und dafür staatliche Förderung bekommen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt einen Zuschuss von 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Energieausweise werden immer für das gesamte Gebäude erstellt. Sie sind kein Bestandteil von Mietverträgen, entscheiden aber bald auch über die Höhe der Kaltmiete und den Wert einer Wohnung.






Firma: Messe Erfurt AG

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Stadt: Erfurt
Telefon: 0361/400-0



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