Ministerium erkennt Kölner Messen als förderfähig für junge innovative Unternehmen an
Exportorientierte Leitmessen als PlattformNeben der vor wenigen Tagen zu Ende gegangenen Internationalen Möbelmesse imm cologne ist 2008 die Teilnahme an der spoga + gafa – Internationale Fachmesse für Sport, Camping, Lifestyle im Garten / Internationale Gartenfachmesse – vom 31.08. bis 2.09.2008, an der photokina – World of Imaging – vom 23.09. bis 28.09.2008 und an der Internationalen Motorrad- und Rollermesse INTERMOT vom 8.10. bis 12.10.2008 förderfähig. 2009 stehen bisher die imm cologne (19.01. bis 25.01.2009), die Anuga FoodTec – Internationale Fachmesse für Lebensmittel- und Getränketechnologie (10.03. bis 13.03.2009), die IMB – World of Textile Processing – vom 21.04. bis 24.04.2009, die Internationale Möbelzuliefermesse interzum vom 13.05. bis 16.05.2009 sowie die Internationale Fachmesse für Abfallwirtschaft und Umwelttechnik Entsorga-Enteco vom 27.10. bis 30.10.2009 auf der Liste des BMWi.
Zielsetzung des Förderprogramms
Das Förderprogramm soll junge Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte durch Messen unterstützen. Speziell exportorientierte deutsche Leitmessen bieten eine Plattform für die Erschließung der internationalen Märkte und damit für das Wachstum junger innovativer Unternehmen in Deutschland. Diese erhalten durch die Messeteilnahme die Gelegenheit, ihr Wachstumspotenzial auch auf internationalen Märkten auszuschöpfen. Durch die Förderung soll die Schwelle für den ersten Messebesuch gesenkt, die jungen Firmen sollen so dauerhaft zu Exporteuren werden.
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung
Förderfähig sind junge, innovative Unternehmen, deren Unternehmenssitz in Deutschland liegt, die die gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) und jünger als 10 Jahre sind. Um die Fördermittel zu erhalten, müssen diese Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert und diese in den Markt eingeführt haben. Beteiligen sich solche Unternehmen an entsprechenden Gemeinschaftsständen auf den ausgewählten Messen, erhalten sie eine finanzielle Zuwendung für die Messeteilnahme. Dafür müssen sich die Firmen bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bei dem Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand anmelden.
Höhe der Förderung: 80 Prozent Rückerstattung
Förderfähig sind dabei die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Im Nachgang der Veranstaltung erhalten die geförderten Unternehmen 80 Prozent dieser Kosten zurück. Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer beträgt 7.500 €.
Die Antragsformulare für die Förderung stehen unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung zum Download bereit. Detailinformationen zum Förderprogramm bietet darüber hinaus auch die Website des Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft AUMA unter www.auma-messen.de (Messeplanung Inland / Förderung durch Bund).
Firma: Koelnmesse GmbH
Kontakt-Informationen:
Stadt: Köln
Telefon: 0221/821-0
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