Die Kostenträgerstückrechnung dient eigentlich der Ermittlung des Verkaufspreises und des Gewinnes, sie wird dabei als Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation durchgeführt.
(vgl. Olfert, 13, S.69). Bei einer Messeteilnahme wird sie ebenfalls als Kalkulation durchgeführt, dient aber der Erstellung des Budgets, der Kontrolle der Istkosten (Soll-Ist-Vergleich) und in der Nachkalkulation der Ermittlung der endgültigen Kosten um so eine erneute Budgeterstellung zu ermöglichen.
Im Messewesen kommen auch den verschiedenen Methoden der Kostenträgerstückrechnung (Äquivalenzziffernrechnung, Divisionskalkulation) keine Bedeutung zu. Eine Kalkulation im Messewesen beruht auf Erfahrungswerten, die der aktuellen Situation (Teuerungsraten, veränderte Zielsetzung und Erscheinung) angepasst werden.