IDACON 2013: WEKA MEDIA lädt zum 13. Kongress für Datenschützer vom 14. bis 16. Oktober in Würzburg

05.06.2013 | 884553
Kissing, 5. Juni 2013 – Zum inzwischen 13. Mal treffen sich Datenschützer aus ganz Deutschland unter der bewährten Leitung des Regierungsvizepräsidenten von Mittelfranken Dr. Eugen Ehmann auf dem WEKA-Kongress für Datenschutzbeauftragte. Hochkarätige Experten referieren vom 14. bis 16. Oktober 2013 auf der IDACON in Würzburg über die aktuelle Rechtslage und geben Praxistipps für die tägliche Arbeit rund um den Datenschutz. Dabei stellen die renommierten Referenten Konzepte und Lösungen aus der Praxis vor, mit denen sich Vorschriften korrekt und zugleich wirtschaftlich umsetzen lassen. Ein wichtiges Anliegen des traditionsreichen Branchentreffs ist dabei auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen und der direkte Dialog mit den Referenten.




Für eine breite Themenpalette auf der IDACON 2013 sorgen auch diesmal Initiativen der nationalen und europäischen Datenschutzpolitik sowie zahlreiche neue Fragestellungen der Datenschutzpraxis. „Die Themenpalette spiegelt,“ so der Bayerische Staatsminister des Innern Joachim Herrmann in seinem Grußwort zur IDACON 2013, „die Vielfalt und die Dynamik datenschutzrechtlicher Fragen wider, die mehr denn je einen fortwährenden Dialog zwischen Politik, Wissenschaft, Datenschutzaufsicht und betrieblicher Praxis erforderlich machen.“ Und dieser Dialog zwischen Politik, Wissenschaft, Datenschutzaufsicht und betrieblicher Praxis wird auf der IDACON ausführlich geführt.
Zum Beispiel bei der Fragestellung, ob und wie Webshops und Webanwendungen datenschutzkonform gestaltet werden können. Rechtsanwältin Silvia C. Bauer und die Referentin für Datenschutz und IT-Sicherheit bei der Max-Planck Gesellschaft Heidi Schuster klären, welches Recht wofür gilt, welche Vorgaben im Web von den Unternehmen einzuhalten sind und stellen die Risiken aus der Nutzung von Social Media im Webshop vor. Auch stellen sie die Frage, ob diesbezüglich Änderungen aus Europa auf uns zukommen.
Den aktuellen Stand zum EU-Datenschutz samt unterschiedlicher Sichtweisen und praktischer Auswirkungen auf die Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bespricht Dr. Wulf Kamlah, Chefsyndikus der SCHUFA Holding ausführlich.
Unternehmen in der Flut elektronischer Kommunikation thematisiert Dr. Ivo Geis. Fortschreitende Technik, wie z.B. Apps Inside, agiles Programmieren oder VPN, stellt stetig weitere und größere Anforderungen an Datenschutzbeauftragte, die von Andreas Sachs vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Rechtsanwalt Wolfgang A. Schmid und Prof. Dr. Rainer W. Gerling Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter der Max-Planck-Gesellschaft intensiv diskutiert werden. Dabei konkretisieren die Referenten Datenschutzanforderungen, vermitteln Ergebnisse und Erfahrungen, zeigen Alternativen auf und bieten Vorschläge für sichere Konzepte.


Von Thomas Krainig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, erhalten die Teilnehmer einen wertvollen Einblick in die Praxis einer Aufsichtsbehörde und erfahren aus erster Hand alles Wissenswerte zu Überprüfungsaktionen, Bußgelder und Meldepflicht nach 42a BDSG. Diese Meldepflicht nach 42a BDSG greift Rechtsanwalt Dr. Jörg Hladjk im Zusammenhang mit dem internationalen Unternehmensverbund auf und gibt praktische Tipps für die Vorbereitung eines Reaktionsplans.
Neues und Allerneuestes aus dem Beschäftigtendatenschutz liefert Prof. Dr. Georg Thüsig vom Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn. Zum aktuellen Stand der Videoüberwachung referiert Fachanwalt Dr. Robert Selk und geht auf die aktuellen und geplanten Neuregelungen ein. Leitlinien für Arbeitgeber beim Thema Social Networks am Arbeitsplatz geben Rechtsanwältin Isabell Conrad und Legal Director bei Vitasprint Schweiz Christof Höfner.

Am dritten Kongresstag können die Teilnehmer in Intensivseminaren ihre Kenntnisse vertiefen und erhalten weitere Hilfestellungen für die praxisnahe Umsetzung. Dabei haben sie die Wahl aus folgenden sechs Themen:
- Best Practice „Marketing“: das kleine Einmaleins für den Datenschutzbeauftragten
- Best Practice „Nachhaltig Löschen“: Rechtliche Grundlagen, technische Tipps & Tricks mit Übungen
- Best Practice „Arbeitnehmerdatenschutz“: Bring Your Own Device und Social Media im Fokus
- Dokumentation von IT-Systemen und sachgerechte Spezifikation aus Datenschutzsicht
- IT-Sicherheit für Datenschutzbeauftragte – ein Überblick
- Webanwendungen: typische Datenschutz-Schwachstellen von Chats, Formularen, Shops und Logins

Wie vom Bayerischen Staatsminister des Innern in seinem Grußwort ausgesprochen, ist die IDACON eine hervorragende Plattform, um die Erfahrungen der Datenschutzpraxis zu sammeln und gemeinsam fortzuentwickeln.


Orte, Termine und Teilnehmergebühren:
Der zweitägige Kongress findet am 14./15. Oktober 2013 in Würzburg statt. Die Teilnahme kostet 1.390,- Euro zzgl. MwSt. pro Person. Bei zusätzlicher Buchung eines Intensivseminars am 16. Oktober belaufen sich die Kosten auf 1.690,- zzgl. MwSt. pro Person.



weiterführende Infos / Links :


Anmerkungen:



Firma: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Isabelle Ruhrmann
Stadt: Kissing
Telefon: 08233.23.7187

Art des Inhalts: Messeinformation
Keywords (optional):
datenschutz, datenschutzbeauftragter ...


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