Video-Überwachungen in Bäckereien und Cafés häufig nicht legal

15.10.2013 | 962665
Untersuchungen haben ergeben, dass es unter Bäckern kaum bekannt ist, dass bei einer Videoüberwachung genaue Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu beachten sind. Häufig wissen sogar die installierenden Firmen nicht, wann eine Kamera gegen das Datenschutzgesetz verstößt.

Wenn in einer Bäckerei Kameras installiert sind und die Richtlinien des Datenschutzes nicht eingehalten werden, kann das für den Bäcker enorme finanzielle Folgen haben.

Videotronic, Hersteller von Kassenüberwachungs-Systemen warnt deshalb auf der Südback davor, dass jede Videoüberwachung in einer Bäckerei eine lukrative Einnahmequelle für Abmahnanwälte sein kann. So gibt es Anwälte, die Kontrollanrufe machen, um auf angebliche Fehler beim Datenschutz hinzuweisen und anschließend kostenpflichtige Abmahnungen in Höhe bis zu 925 EUR verschicken.

Den meisten Geschäftsinhabern ist beispielsweise auch unbekannt, dass jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten haben muss, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung vorhanden ist.

Ein Verstoß gegen den Datenschutz ist schon gegeben, wenn einem Kunden, der sich in einer Backfiliale nach den Überwachungskameras erkundigt, nicht der zuständige betriebliche Datenschutzbeauftragte genannt werden kann. Dann sitzt der Bäcker schon in der Abmahnfalle und muss zudem noch mit Bußgeldern ab 2500 EUR aufwärts rechnen.

Am Stand von Videotronic in der Halle 1, Stand A61 gibt es eine Checkliste, die jedem Bäcker klar macht, was er bezüglich Datenschutz zu tun hat. Für alle erforderlichen Maßnahmen gibt es leicht verständlich Vorlagen und Muster.






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Firma: Videotronic Videosystem

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